Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und die Reparatur von Fahrrädern und Fitnessgeräten
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Kaufs/Auftragserteilung zur Fahrradreparatur gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Darstellung unseres Sortiments in unserem Geschäftsraum stellt kein bindendes Vertragsangebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Wir verpflichten uns, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
2. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware und/oder der nicht richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Kunden werden darüber unverzüglich von uns informiert. Etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir erstatten.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton und/oder Gewicht sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Preise
1. Die in unserem Geschäftsraum ausgewiesenen Preise bzw. Dienstleistungen sind einschließlich aller Steuern (auch die Umsatzsteuer) und sonstiger Preisbestandteile angegeben.
2. Sollten sich zwischen Bestellung des Kunden und der Annahme der Bestellung durch uns die Preise ändern, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend angemessen zu erhöhen. Von einer Erhöhung wird der Kunde von uns unverzüglich informiert und wir geben ihm die Möglichkeit, noch vor der Lieferung der Ware vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferung und Lieferverzug
1. Unsere Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt wurde.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
3. Bei höher Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Streik, Aussperrung u.a., tritt kein Lieferverzug ein.
§ 5 Abnahme
1. Der Kunde hast das Recht innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
3. Wir der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt von seiner Abnahme vom Kunden oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Kunde für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden, dies gilt nicht, soweit dem Kunden kein Verschulden trifft.
§ 6 Gewährleistung
1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, bei gebrauchter Ware ein Jahr und beginnt mit Übergabe der Ware. Liegt in dieser Zeit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde zunächst wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Sind wir zu Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeiten nicht beriet oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt , vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Der Gewährleistungsbeginn ist durch Kaufbeleg, Rechnung , Lieferschein, u. a. nachzuweisen. Die reklamierte Kaufsache wird nur in geringem Zustand angenommen. Offensichtliche Mangel müssen uns zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
2. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache, wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige Schäden., die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für die weiteren Rechte beträgt ein Jahr.
3. Die Kosten der Nachbesserung (bzw. Ersatzlieferung) werden gemäß § 476 a BGB von uns übernommen. Im Falle einer Rücksendung zwecks Geltentmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer im Hinblick auf de Versandkosten die von uns für die Lieferung benutzte Versandart zu wählen und die Versandkosten vorzustrecken; diese werden ihm bei berechtigter Reklamation zurückerstatten.
4. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat; diese Vorschriften ergeben sich insbesondere aus der Betriebsanleitung und den separat beigefügten Wartungshinweisungen.
5. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefertag selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen , die Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
7. Für Schäden, die die Liefergegenstände auf dem Transport erleiden, haftet das mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Sollte auch der Käufer nach dem Auspacken eine Beschädigung des Liefergegenstandes feststellen, auch wenn die äußere Verpackung nicht beschädigt ist, muss er dieses sofort bei dem Transportunternehmen reklamieren und den Tatbestand aufnehmen lassen. Die Tatbestandsaufnahme muss gemacht werden, auch dann, wenn die Verpackung unbeschädigt und der Schaden erst zu Hause bzw. nach dem Auspacken festgestellt wurde. Erst nach Reklamation und Tatbestandsaufnahme bei dem Transportunternehmen sowie Mitteilung an uns kann der Käufer Ansprüche geltend machen.
§ 7 Zahlung und Zahlungsverzug
Bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige - ist der Kaufpreis und der Preis für Nebenleistungen zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu verlangen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.
§ 9 Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen entsprechend den Datenschutzgesetz nur im Rahmen der Auftragsabwicklung, sofern nicht der Kunde ausdrücklich einer weitergehenden Verwendung zugestimmt hat. Der Kunde ist berechtigt, solche weitergehenden Gestattungen zu wiederrufen.
§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Erfüllungsort ist Alsfeld.
2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Einbeziehung in den Kaufvertrag. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht.
§ 11 Besonderheiten im Bereich Fahrradreparatur
I. Auftragserteilung, Preisangaben und Kostenvoranschlag
1. Im Auftragsschein werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin wird angegeben. Auf ausdrückliches Verlangen des Auftragsgebers hin vermerken wir die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen, wobei die Preisangaben auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei uns ausliegenden Preise erfolgen können.
2. Für verbindliche Preisangaben bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags, in dem wir die durchzuführenden Arbeiten und die zu verwendenden einbau-/ Ersatzteile einzeln aufführen und mit den betreffenden Positionen bei uns ausliegenden Preise versehen. Bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe sind wir an den Kostenvoranschlag gebunden.
3. Wir sind berechtigt dem Auftrageber unsere zur Einstellung des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen in Rechnung zustellen, sofern kein Auftrag der Grundlage des Kostenvoranschlages erteilt worden ist.
II. Fertigstellung
1. Sollte schriftlich ein als verbindlich bezeichneter Fertigstellungstermin vereinbart worden sein, so sind wir zur Einhaltung verpflichtet. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, werden wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen und einen neuen Fertigstellungstermin nennen.
2. Sollten wir den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten können, werden wir den Auftraggeber über die Verzögerung unverzüglich informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Eine Pflicht zum Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber aufgrund eintretender Verzögerungen besteht nicht.
III. Abnahme
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abnahme des Auftragsgegenstandes grundsätzlich an unserem Geschäftssitz.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Wir behalten und vor, im falle der Nichtabnahme von unseren gesetzlichen Rechten gebrauch zu machen.
3. Befindet sich der Auftraggeber in Abnahmeverzug, behalten wir uns vor, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu berechnen. Wir sind berechtigt, nach unserem Ermessen, den Auftragsgegenstand auch anderweitig aufzubewahren. Der Auftraggeber träg die Kosten und Gefahren der Aufbewahrung im Falle des Abnahmeverzuges.
IV. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung weisen wir Preise oder Preisfaktoren für jede technische in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile/ Materialien gesondert aus. Die anfallende Umsatzsteuer wird angegeben.
2. Erfolgt die Auftragsdurchführung auf der Grundlage eines verbindlichen Kostenvoranschlages genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag. Zusätzliche Arbeiten /Leistungen werden besonderst aufgeführt. Sollte bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag die Reparatur zu diesen kosten nicht durchgeführt werden können oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur die Ausführung von zusätzlichen Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn die angegebenen Kosten, um mehr als 20% überschritten werden.
3. Eine Rechnungsberichtigung von unserer Seite bzw. eine Beanstandung des Auftraggebers muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Danach gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag als beiderseitig vereinbart.
V. Zahlung
1. Bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung der Rechnung wird der gesamte Rechnungsbetrad sofort in bar fällig, spätestens jedoch acht Tage nach Meldung der Fertigstellung.
2. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Versand
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung unserer jeweils aktuellen Werbung und unserem Internetauftritt stellt kein bindendes Vertragsangebot ab. Wir verpflichten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Wir verpflichten uns, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
2. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware und/oder der nicht richtigen und nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Kunden werden darüber unverzüglich von uns informiert. Etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir erstatten.
3. Konstruktions- und/oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton und/oder Gewicht sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Preise
1. Nach dem Gesetz sind wir verpflichtet, den vollständigen Preis bzw. die Dienstleistung einschließlich aller Steuern (als auch die Umsatzsteuer) und sonstiger Preisbestandteile anzugeben.
2. Die in unserer Werbung und unserem Internetauftritt ausgewiesenen Preise verlieren in jedem Fall mit dem Erscheinen der jeweiligen Neuauflage ihre Gültigkeit. Sollten sich zwischen Bestellung des Kunden und der Annahme der Bestellung durch uns die Preise ändern, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend angemessen zu erhöhen. Von einer Erhöhung wird der Kunde von uns unverzüglich informiert und wir geben ihm die Möglichkeit, noch vor Lieferung der Ware, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Bei Fax- bzw. Onlinebestellungen erhält der Kunde schnellstmöglichst eine Auftragsbestätigung mittels Fax bzw. E-Mail, die alle wesentlichen Daten der Bestellung zusammenfasst.
§ 4 Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
NEON Rad & Sport Center
Brüx, Bottenhorn GbR
Ludwigsplatz 5, D-36304 Alsfeld
E-Mail-Adresse: info@neon-radsport.de
Faxnummer: (06631) 74295
Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Rückgabebelehrung
Ausschluss des Rückgaberechts Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
VI. Erweitertes Pfandrecht
Wegen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis oder wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, behalten wir uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen vor. Wir sind berechtigt, das vertragliche Pfandrecht auch wegen Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen geltend zu machen, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftragsgeber gehört.
VII. Haftung für Sachmängel
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand in Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehalten hat. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche des Auftraggebers unberührt.
VIII. Haftung
1. Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz wegen mangelhaft durchgeführter Reparatur ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben etwaige Ansprüche des Auftraggebers unberührt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
2. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den Schadensfall abgeschlossen Versicherung gedeckt ist, haften wir lediglich für etwaige damit verbundene Nachteile.
3. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind und für die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes selbst verursachte Schäden, wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.
IX. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör- oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, da Eigentum daran vor.
§ 5 Lieferung, Lieferungsverzug und Versandkosten
1. Unsere Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt wurde.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
3. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichen Einfluss sind, Streik, Aussperrung u.a., tritt kein Lieferverzug ein.
4. Unser Versandpartner ist in der Regel die Deutsche Post AG und UPS. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden, die offenkundig Transportschäden sind, hat er bei Annahme der Ware die Beschädigung vom Zusteller schriftlich bestätigen zu lassen. Wir bitten derartige Schäden uns sofort anzuzeigen.
§ 6 Gewährleistung
1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei gebrauchter Ware ein Jahr und beginnt mit Übergabe der Ware. Liegt in dieser Zeit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde zunächst wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Der Gewährleistungsbeginn durch Kaufbeleg, Rechnung, Lieferschein nachzuweisen.
2. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen. Die Verjährungsfrist für die weiteren Rechte beträgt ein Jahr.
3. Die Kosten der Nachbesserung ( bzw. Ersatzlieferung ) werden gemäß § 476 a BGB von uns übernommen. Im Falle einer Rücksendung zwecks Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer im Hinblick auf die Versandkosten die von uns für die Lieferung benutzte Versandart zu wählen und die Versandkosten vorzustrecken; diese werden ihm bei berechtigter Reklamation zurückerstattet.